§ 32 SP — Erzschlaraffen

Unbekannt ·Schlaraffen-Spiegel

Beschreibung

**Spiegel** — Fassung a.U. 165
Abschnitt: III. VON DEN SCHLARAFFEN, IHREN RECHTEN UND PFLICHTEN
Kurzbezeichnung: Erzschlaraffen

Volltext

1. Die Gründungsmitglieder (§ 15 Ziff. 4 lit. a SP) führen, sofern sie in der ersten Stammrolle der Colonie, (Gründungsverlautbarung) verzeichnet sind, vom Tage der vollzogenen Gründungsfeyer an die Bezeichnung
„Erzschlaraffe“. Sie haben in den von ihnen gegründeten Reychen bei festlichen Anlässen ihren Rang unmittelbar hinter den Oberschlaraffen.
2. Als erste Stammrolle der Colonie gilt die Bekanntgabe der Gründungsmitglieder (Gründungsverlautbarung) gemäß Schlaraffen-Spiegel § 15 Ziff.
5b in DER SCHLARAFFIA ZEYTTUNGEN. Nach dieser Veröffentlichung zur Colonie stoßende Schlaraffen und Profane sind keine Gründungsmitglieder und können somit nicht „Erzschlaraffe“ sein. Nachmeldungen sind nicht möglich.
Quelle: Lulupedia Import