§ 58 SP — Orden und Auszeichnungen

Unbekannt ·Schlaraffen-Spiegel

Beschreibung

**Spiegel** — Fassung a.U. 165
Abschnitt: VI. WAPPEN, FARBEN, RÜSTUNG, ORDEN UND ANDERWEITIGE AUSZEICHNUNGEN DER REYCHE UND ALLSCHLARAFFIAS
Kurzbezeichnung: Orden und Auszeichnungen

Siehe auch: Was Feldlager und Colonien dürfen — Quellenbasierte Analyse zu § 15 SP (Orden — Stiftungsrecht steht nur Reychen zu)

Volltext

1. Das Recht, Ahnen und Orden sowie Titul zu stiften, steht jedem Reych zu, nicht aber Colonien (ausgenommen Willkomm-Orden). Orden und Titul dürfen nur an Ritter verliehen werden. Eine Ausnahme von dieser Bestimmung enthält § 17 e Ziff. 2 des Ceremoniales.
Ahnen und Orden können den Reychen auch von Rittern gestiftet werden. Den Reychen steht es frei, eine solche Stiftung anzunehmen oder abzulehnen. Mit Annahme werden es Ahnen und Orden des Reyches, deren Überreichung und Weitergabe an befreundete Reyche nicht vom stiftenden Ritter, sondern ausschließlich vom betreffenden Reych erfolgen darf.
2. Die Entwürfe für Orden und Ahnen, auch die ihnen gestifteten, und Reychswappen sind dem Allschlaraffenrat zur Genehmigung vorzulegen.
3. An Sassen anderer Reyche verliehene Orden sind, sofern die Ausgezeichneten nicht anwesend sind, auf ambtlichem Wege zuzustellen; in jedem Falle ist die Verleihung dem Reych des betreffenden Sassen mitzuteilen.
4. Dem Allschlaraffenrat allein steht das Recht zu, den Reychen auf ihren Antrag frühestens zehn Jahre nach Gründungsfeyer den AHA-Orden zu verleihen; er darf nur vom fungierenden Oberschlaraffen getragen werden (lediglich Allschlaraffenräte tragen den AHA-Orden als Zeichen ihrer
Würde während ihrer Ambtstätigkeit).
5. Der AHA-Orden ist (zusammen mit der Schärpe in den allschlaraffischen Farben Rot-Blau-Gelb) auch das Abzeichen der Würde eines Allschlaraffenrates.
Quelle: Lulupedia Import