Raubritterbund

Unbekannt ·Sonstiges

Beschreibung

Idee zur Belebung der Sommerung im 24.Jahr der Schlaraffia, entstanden in der Lipsia. Auszug aus Der Schlaraffia Zeyttungen Nr.63 vom Lethemond 1583: R. M.v.M. – B. Der Raubritterbund der Lipsia ist zu Beginn der verflossenen Jahrung von denjenigen Schlaraffen begründet worden, die sich alltäglich i...

Volltext

Idee zur Belebung der Sommerung im 24.Jahr der Schlaraffia, entstanden in der Lipsia. Auszug aus Der Schlaraffia Zeyttungen Nr.63 vom Lethemond 1583: R. M.v.M. – B. Der Raubritterbund der Lipsia ist zu Beginn der verflossenen Jahrung von denjenigen Schlaraffen begründet worden, die sich alltäglich in der Reichsburg zum Frühtrunk einstellten. Über Zweck und Tendenz geben wir wohl den besten Bescheid, indem wir die originellen Statuten des betr. Bundes hier folgen lassen: § 1. Es kann jedem anständigen Menschen widerfahren, Raubritter in der Lipsia zu werden, jedoch gegen Erlag von 50 Pf. Pro Vierteljahr mit der Verpflichtung, für jedes am Raubrittertisch genossene Gesöff 2c. einen weiteren Betrag von mindestens 5 Pf. Sofort zu entrichten. Es muss alsdann sein eifrigstes Bestreben sein, wo derselbe sich auch immer befinde, durch Einsendung außerordentlicher Beiträge der Raubritterkasse auf die Beine zu helfen. § 2. Der auf diese At und Weise zusammengeraubte Mammon wird nach Beschluss der gerade anwesenden Raubritter frühstücksweise Morgens oder Abends vermöbelt. Jeder Raubritter, welcher seine Beiträge pünktlich entrichtet, hat die Berechtigung, von der präsidirenden Süffigkeit eingeladen zu werden. § 3. Sollte ein profaner und, wie es in § 1 lautet, anständiger Mensch gesonnen sein, in demselben Monat, in welchem ein Frühstück stattfindet, Raubritter zu werden, so muss er, um an diesem Frühstück teilnehmen zu können, einen ganzen Jahresbeitrag, also 2 Mark, sofort an die Kasse entrichten. § 4. Der den Vorsitz führende Raubritter führt den Titel Süffigkeit und ist selbstverständlich unfehlbar; seine Wahl erfolgt auf die Zeit von einem Frühstück zum anderen und kann von den zufällig anwesenden Raubrittern vorgenommen werden. § 5. Wer den in vorstehenden Paragraphen angeführten Verpflichtungen nicht nachkommt, oder die vierteljährlichen Beiträge nicht entrichtet, wird sofort von der Süffigkeit aus dem Bunde der Raubritter gestrichen, er wird hiervon durch keine Entschuldigung, als da sind Krankheit, Verarmung oder Tod, entbunden. Der Raubritterbund hat sich in der Lipsia als eine ganz vorzügliche Institution bewährt und wird daher jedem Reiche von dem Insassen die ritterliche Sitte des Frühtrunks pflegen zur Nachahmung in seinen Gemarkungen anempfohlen. – Abgesehen davon, dass die Schlaraffen täglich eine Veranlassung mehr haben zu Uhu’s Ehr’ und Ruhm einen Humpen zu leeren, so sind die 3 – 4 fidelen Abend-Frühstücke, die alljährlich stattfinden, eine nicht zu unterschätzende Gelegenheit die Zusammengehörigkeit und Brüderlichkeit der Schlaraffen zu befestigen. Darauf folgte die Reaktion eines Sassen: „Ferner wurde zu dieser Zeit in Lipsia der Raubritterbund gegründet, über dessen schwarze Thaten mir keine andern Daten zu Gebote stehen, als welche Graf Klex als verantwortlicher Redacteur der Schlaraffia Zeyttungen zu geben für gut findet und welche zu lesen sind in der Beilage der Schlaraffia Zeyttungen, welche die Nummer 63 trägt. Fast aber will es scheinen, als begegneten wir hier einem Geschwisterkind der ↑ achromatisch-prismatisch-krystallinischen Ritterschaft der Praga, dieser ureigensten Schöpfung weiland Sr. Herrlichkeit Raps.“
Quelle: Lulupedia Import