Veralteter Begriff aus der Frühzeit der Schlaraffia, Gericht, 2.Instanz (Praga), später auch
↑ Uhugericht, bestehend aus den 3 OS, dem K, den geheimen Schlaraffenräten und den Schlaraffenräten. Diesem Gericht unterstanden alle drei Stände außer den OS. Für diese war das Reichskammergericht als 3.Instanz zuständig. Der große Schlaraffenrat war die letzte Instanz für Junker und
↑ Reichsbürger. Klagende Ritter konnten sich innerhalb der 2.Instanz gegen Zahlung von 30 Kreuzern Kaution an das
↑ Prozessgericht wenden.