Beschreibung
Eberhard I., Herzog Graf (auch Eberhard im Bart)
Titel: Attempto
Reych: Nr. 327 Hohentübingen (Tübingen)
Geb.: 11.12.1445 in Urach
Gest.: 24.02.1496 in Tübingen
Volltext
württembergischer Politiker Am 11. Dezember 1445 wird Eberhard geboren als Sohn von Graf Ludwig I. von Württemberg und von Gräfin Mechthild, geborene Pfalzgräfin bei Rhein. Seine standesgemäße Erziehung wird zwar vernachlässigt; aber seine feinsinnige Mutter prägt ihn nachhaltig und unterstütz und fördert ihn auch Nach dem frühen Tod seines Vaters und seines älteren Bruders übernimmt Eberhard schon mit 14 Jahren die Regentschaft des Uracher Landesteils. Wie ausschweifend auch seine Jugend gewesen sein mag, so ändert sich sein ganzer Lebensstil 1468 mit seiner Pilgerfahrt nach Jerusalem. Seine Devise „Attempo“ (Ich wag´s!), sein Symbol, die Palme, der Weißdorn auf dem Einsiedel (woran die Weissagung geknüpft ist, mit seinem Absterben gehe das Haus Württemberg unter) und seine Barttracht, der er seien Beinamen dankt, soll er von dort mitgebracht haben. 1474 heiratet er die gebildete Barbara Gonzaga von Mantua; die Kinder sterben jedoch alle früh. Umgeben von klugen Räten wie Naukler, Reuchlin und Biel, wirkt Eberhard zuvörderst als weiser Fürst seines Landes, wobei ihm drei seiner Taten besonders hervorheben. So gründet er 1477 die Universität zu Tübingen als neuen kulturellen Mittelpunkt; großen Anteil daran hatten sicher seine Mutter Mechthild, seine Gattin und sein Lehrer und Freund Vergenhans (Johannes Naukler), der als erster Rektor berufen wird. Zum zweiten siedelt er in seinem Lande die Brüder vom gemeinsamen Leben an, so auch in St. Peter und auf dem Einsiedel. Zum dritten gelingt ihm nach 40-jähriger Teilung 1482 mit dem Münsinger Vertrag die Wiedervereinigung Württembergs unter seiner Regierung. Dank solcher Verdienste zeichnet ihn Papst Sixtus IV. mit der Goldenen Rose aus. Der erlesene Orden vom Goldenen Vlies nimmt ihn als Mitglied auf. Und 1495 wird Graf Eberhard von Kaiser Maximilian I. zum (ersten) Herzog von Württemberg erhoben. Wie schon das Maß an Mitbestimmung, das er seinen Untertanen gewährt hat, für seine Zeit ungewöhnlich hoch ist, so zeigt noch seine letzte Tat, die Landesordnung von 1495, welche Markt- und Handelswesen ordnet und gegen Missernten vorsorgt, als fürsorglichen Landesvater. Der Herzogswürde kann er sich nur noch ein halbes Jahr erfreuen. Eberhard im Bart stirbt als Fünfzigjähriger am 24. Februar 1496 und findet (später) seine Ruhestatt in der Stiftskirche zu Tübingen. Hier können wir ihn noch heute aufsuchen, den „reichsten Fürsten“, wie ihn Justinus Kerner in seinem Gedicht gepriesen hat: weil er sein Haupt jedem Untertanen in den Schoß betten konnte. (Text: Rt. Paradeiser (327))
Quelle: Mediathek Schlaraffia Arnstadt