§ 11 SP — Stimmrecht im Concil

Unbekannt ·Schlaraffen-Spiegel

Beschreibung

**Spiegel** — Fassung a.U. 165
Abschnitt: I. GRUNDSÄTZE UND RICHTLINIEN DES SCHLARAFFENTUMS
Kurzbezeichnung: Stimmrecht im Concil

Volltext

1. Auf dem Concil hat jedes Reych eine Stimme. Die Ausübung seines Stimmrechtes überträgt es einem Legaten, der Ritter dieses Reyches ist.
Reyche, die sich nicht durch einen Ritter ihres Reyches auf dem Concil vertreten lassen, können ihr Stimmrecht auch einem Ritter eines anderen Reyches übertragen.
2. Der Legat und ein Stellvertreter werden durch Abstimmung in einer Schlaraffiade erkürt.
3. Alle Legaten haben sich mit schriftlicher Vollmacht auszuweisen. Legaten aus Reychen, die auf einem vom Concilsort entfernten Kontinent liegen, dürfen höchstens sechs, andere Legaten nicht mehr als drei Reyche vertreten, wobei in allen Fällen das eigene Reych eingeschlossen ist.
Quelle: Lulupedia Import